DSC SEED GRANT

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR IHR
DATA SCIENCE VORHABEN

Wissenschaftler*innen der Universität Bremen können zum Anstoßen von Forschungsprojekten oder -kooperationen mit Bezug auf Data Science kurzfristig und unkompliziert finanzielle Unterstützung erhalten. Mit dem DSC Seed Grant werden insbesondere Vorhaben gefördert, die zur Vernetzung von Arbeitsgruppen aus unterschiedlichen Fachbereichen der Universität Bremen beitragen und so den Grundstein für interdisziplinäre Forschungsprojekte im Kontext von Data Science legen. Das übergeordnete Ziel des DSC Seed Grant ist es, exzellente Forschung im Bereich Data Science voranzutreiben. Die Fördersumme beträgt in der Regel bis zu 2.500 EUR pro Antragssteller*in.



HABEN SIE INTERESSE?

Alle Details finden Sie auch in unserem
DSC Seed Grant Flyer . Bei Fragen zum DSC Seed Grant kontaktieren Sie mich gerne.

Lena Steinmann Koordinatorin Dr.
Lena Steinmann
Koordinatorin
E-Mail

ANFORDERUNGEN

Der DSC Seed Grant richtet sich an Vorhaben zur Stärkung der fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit und Data Science Kompetenzen innerhalb der Universität Bremen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgende Anwendungsmöglichkeiten:

  • Umsetzung von datengetriebenen Pilotstudien in Vorbereitung für (kooperative) Drittmittelanträge.

  • Ausrichtung von Vernetzungsveranstaltungen wie Workshops, Seminare oder Konferenzen im Kontext von Data Science in Bremen.

  • Einladen von Wissenschaftler*innen an die Universität Bremen, um ein Data Science Forschungsvorhaben anzustoßen oder weiterzuentwickeln.

  • Einstellung studentischer Hilfskräfte zur Umsetzung von Data Science Vorhaben.

  • Forschungsaufenthalten an anderen Universitäten/Forschungsinstituten um datengetriebene Forschungsvorhaben voranzubringen.
Wenn Sie finanzielle Unterstützung für eine nicht aufgeführte Anwendung suchen, schreiben Sie uns gerne eine E-MAIL, um weitere Möglichkeiten zu besprechen.

BEWERBUNGSVERFAHREN

Anträge können fortlaufend auf Deutsch oder Englisch per E-MAIL eingereicht werden. Bitte nutzen Sie dafür unser Antragsformular . Der Antrag sollte eine Länge von drei Seiten nicht überschreiten. Folgende Informationen sollten dabei berücksichtigt werden:

(1) Beschreibung des Vorhabens
  • Art der Anwendung (Worum geht es in dem Vorhaben?)
  • Wichtigsten Aspekte des Vorhabens
(2) Relevanz und Ziele
  • Mehrwert der Aktivität für die eigene Forschung bzw. datenbasierte Wissenschaft an der Universität Bremen?
  • Was sind die spezifischen Ziele?
  • Inwiefern trägt das Projekt dazu bei, Data Science und/oder die fachübergreifende Zusammenarbeit zu stärken?
(3) Umsetzung des Vorhabens
  • Verteilung der Verantwortlichkeiten bzw. Aufgaben
  • Arbeits- bzw. Zeitplan
  • Falls zutreffend, welche Methoden sollen angewandt oder getestet werden?
(4) Kostenplan

(5) Stellungnahme, dass der/die Antragsteller*in keine weiteren finanziellen Mittel für die Aktivität hat.


FÖRDERKONDITIONEN

Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs vom Team des DSC geprüft und im Falle der Erfüllung der Anforderungen gefördert. Bei Bedarf kann die Prüfung auch kurzfristig erfolgen. Grundsätzlich erhalten Vorhaben Priorität, wenn sie neben der Aussicht auf exzellente Forschung einen hohen Grad an fachbereichsübergreifender Zusammenarbeit aufweisen.

Antragsberechtigt sind durch den Promotionsausschuss angenommene Promovierende und Postdocs aber auch etablierte Forschende wie Senior Researcher oder Professor*innen aus allen Fachbereichen der Universität Bremen. Anträge können von Einzelpersonen und Forscherteams gestellt werden. Eine Förderung ist einmal pro Jahr und in der Regel bis zu einer Höhe von 2.500 EUR pro Antragssteller*in möglich (d.h. bei zwei Antragssteller*innen können bis zu 5.000 EUR beantragt werden).

Gefördert werden Aktivitäten, die innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden können. Kosten, die regelhaft aus der Grundausstattung finanziert werden (wie z.B. Arbeitsplatzausstattung) sowie Bewirtungskosten können nicht gefördert werden.

Ein Antrag kann nur gestellt werden, wenn ein zuvor bewilligtes Vorhaben in derselben Förderlinie abgeschlossen ist und der Abschlussbericht vorliegt.

Spätestens 4 Wochen nach Abschluss des Projekts muss ein Abschlussbericht (300-500 Wörter) bevorzugt mit Bildmaterial eingereicht werden.

BISHER UNTERSTÜTZTE VORHABEN